Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tagungsstätte Soest
Feldmühlenweg 15
59494 Soest

Kurz: Tagungsstätte Soest

Buchung
Ihr Buchungsinteresse erfolgt schriftlich oder mündlich. Ihre Reservierung ist verbindlich, wenn der von uns für Sie erstellte Vertrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgegangen ist. Bei kurzfristiger Buchung ist auch eine Bestätigung per E Mail durch uns möglich.

Vertragsbestandteile werden die Modalitäten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss bekannt sind: An- und Abreise mit Datum und Uhrzeit, Summe der Gäste (Referent/inn/en und Teilnehmer/innen), Anzahl der erforderlichen Zimmer, Veranstaltungsräume, Medien, der Mahlzeiten und Getränke, erwünschte Besonderheiten und der daraus resultierende voraussichtliche Preis. Bei eventuell erforderlichen Stornierungsgebühren sind diese Vertragsinhalte Berechnungsgrundlage.

Innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss sind die vereinbarten Preise bindend. Danach behält sich die Tagungsstätte Soest das Recht vor, die Preise entsprechend der Kostenentwicklung anzupassen. Preisänderungen sind Ihnen von der Tagungsstätte Soest 30 Tage vor Anreise schriftlich anzuzeigen. Sie haben bei nachträglichen Preiserhöhungen binnen 7 Tagen nach Eingang der Preiserhöhungsanzeige das Recht, die Reservierung kostenfrei zu stornieren.
Unter- oder Weitervermietung von Räumen und Flächen ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig.

Falls sich die Anzahl der Teilnehmer/innen oder der gebuchten Zimmer und Veranstaltungsräume ändert, teilen Sie uns dies bitte sofort mit.

Mit Ihrem Buchungsvertrag schicken wir Ihnen eine Checkliste zu, die Sie bitte spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn unserem Haus ausgefüllt zurückschicken. Diese Checkliste klärt die von Ihnen gewünschten Leistungen des Tagungshauses im Detail.

Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Kommunikationsdaten (Anschrift, E-Mail etc.) verarbeiten. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Einverständnis können Sie widerrufen.

Buchung eines halben Doppelzimmers
Dies ist nur bei Veranstaltungen möglich: Wenn Sie alleine reisen und die Kosten für den Einzelzimmerzuschlag sparen möchten, bieten wir Ihnen an, eine Zimmerpartnerin aus den Anmeldungen für Sie auszusuchen. Sollte zum Anmeldeschluss die Anzahl der Anmeldungen mit einem halben Doppelzimmer nicht aufgehen, informieren wir Sie. Sie haben dann die Möglichkeit, auf ein Einzelzimmer umzubuchen oder die Buchung zu den gültigen Stornobedingungen zu stornieren.

Stornierung
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung. Berechnungszeitraum ist die Frist bis zum Veranstaltungstag.
Bei Stornierung des gebuchten Aufenthaltes berechnen wir folgende Stornogebühren:

Einzelne Leistungen
Bei Stornierung einzelner Leistungen, die im Vertrag verbindlich vereinbart wurden, fallen bis 20 Tage vorher keine Kosten an. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie, falls sich die Anzahl der Teilnehmer/innen oder der gebuchten Zimmer und Veranstaltungsräume zwischenzeitlich ändert, uns dies sofort schriftlich mitteilen. Berechnungszeitraum ist die Frist bis zum Veranstaltungstag. Stornierungskosten fallen an

Sofern Veranstalter oder deren Teilnehmende eine andere als die von der Tagungsstätte Soest bestätigte Unterkunft, Verpflegung wählen bzw. auf die Leistungen ganz oder teilweise verzichten (z.B. durch vorzeitige Abreise), besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung oder Nachlass.

Stornierung durch das Tagungshaus
Die Tagungsstätte Soest behält sich das Recht vor, eine bestätigte Buchung zu stornieren, wenn diese aus zwingenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, Streiks, usw.) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Es besteht dann kein Anspruch der Buchenden auf Schadenersatz, eventuelle Vorauszahlungen werden erstattet.

GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren trägt der Veranstalter. Die Tagungsstätte Soest wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldungen durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.

Schäden
Wenn Schäden entstanden sind, bitten wir Sie, uns diese zu melden und uns bei der finanziellen Abwicklung zu helfen.
Die Tagungsstätte Soest haftet für nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände entstandenen Schaden nur dann, wenn das Tagungshaus ein Verschulden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Für Schäden, die von Dritten oder durch Dritte verursacht wurden oder werden, übernimmt die Tagungsstätte Soest keine Haftung. Insbesondere übernimmt das Haus keine Haftung bei Diebstahl. Es haftet bei Schäden jeweils die Organisation oder Person, die den Belegungsvertrag mit der Tagungsstätte Soest abgeschlossen hat. Für Gepäckbeschädigung oder Gepäckverlust wird nicht gehaftet.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung der Tagungsstätte Soest und ist grundsätzlich nur im angemieteten Raum zulässig. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Sofern die Entsorgung über das Haus erfolgt, wird diese gesondert berechnet.

Zahlungsbedingung
Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung (Rechnungsdatum) ist der Betrag ohne Abzüge zu begleichen.

Sonstiges
Unser Haus bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot, daher ist das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet.
Das Mitbringen von Hunden ist auf Anfrage möglich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Soest.
Stand: Juli 2018